Gebrauchte Fahrzeuge können entweder an einen privaten oder einen gewerblichen Käufer verkauft werden. Der Verkauf von privat an privat bringt am meisten Geld, es können aber auch Probleme entstehen. Wer sein Fahrzeug vor dem Verkauf abmeldet, der muss sich keine Gedanken mehr machen. Verkauft man aber das Auto mit Kennzeichen, dann kann dies für Probleme sorgen.
Auto mit Kennzeichen verkaufen
Wird das Auto zugelassen verkauft, so muss der Käufer das Fahrzeug ummelden und auf sich zu lassen. Solange er dies jedoch nicht tut, ist das Fahrzeug nach wie vor auf den vorherigen Besitzer zugelassen und dieser ist immer noch der Halter. Verursacht der Käufer zum Beispiel einen Verkehrsunfall, so haftet für den Schaden immer noch der Verkäufer. Bei größeren Personenschäden kann die schnell sehr teuer werden. Auch für den Fiskus ist der Verkäufer immer noch der Halter, bis die Zulassungsstelle dem Finanzamt den neuen Halter gemeldet hat. Unter Umständen kann dies für den Verkäufer sehr teuer werden, denn die Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt verjähren erst in 30 Jahren. Aus diesem Grund sollte der Fahrzeugverkauf sofort der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Dies funktioniert mit dem Fahrzeugbrief und einer Kopie des Kaufvertrages.
Im Hinblick auf die Kfz-Versicherung kann eine noch nicht durchgeführte Ummeldung ebenfalls für Verwirrung sorgen. Rein versicherungstechnisch ist es zum Glück so, dass die Haftpflichtversicherung mit einer vollständigen Bezahlung automatisch auf den jeweiligen Käufer übergeht. Da der Verkäufer aber immer noch als Halter eingetragen ist, kann dieser auch in den Verkehrsunfallprozess hineingezogen und zumindest formell beklagt werden. Die bisherige Versicherung haftet so lange für jede Art von Schaden, bis der Käufer eine eigene Police abgeschlossen hat. Dadurch soll verhindert werde, dass eventuelle Unfallopfer im Zeitraum zwischen dem Fahrzeugverkauf und der Ummeldung vollkommen leer ausgehen. Wird das Auto gleich abgemeldet verkauft, dann haften sowohl der Käufer als auch der Verkäufer gemeinsam für die Versicherungsprämie.
Die Ummeldung im Verkaufsvertrag berücksichtigen
Generell sollte kein Fahrzeug nur per Handschlag verkauft werden. Ein schriftlicher Vertrag zwischen beiden Parteien ist in jedem Fall die sicherere Variante. Wer ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen will, der sollte dies beim Erstellen des Verkaufsvertrags unbedingt berücksichtigen. In den Kaufvertrag gehören auch auf jeden Fall das genau Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe. Wird ein Mustervertrag verwendet, dann verpflichtet sich der Käufer automatisch, das Auto unverzüglich umzumelden. Selbst wenn der Käufer dies sofort tut, besteht immer noch eine geringe zeitliche Differenz zwischen der Fahrzeugübergabe und der späteren Ummeldung. Am besten einigen sich Käufer und Verkäufer im Vertrag noch auf eine Ummeldung am selben Tag. So können etwaige Risiken minimiert werden.
Eventuelle Probleme vermeiden
Zu seiner eignen Sicherheit sollte der Verkäufer dem Käufer direkt die Zulassung und auch den Kfz-Brief übergeben. Des Weiteren muss der Verkäufer sofort die Nummernschilder abschrauben und auch die Zulassungsmarken am Fahrzeug entfernen. Diese schickt er dann anschließend mit den nötigen Papieren an die zuständige Zulassungsstelle. Außer der Zulassungsstelle sollte der Verkäufer auch seine Kfz-Haftpflichtversicherung und sein zuständiges Finanzamt über den Verkauf seines Fahrzeugs informieren. Für den Käufer ist diese Prozedur natürlich etwas aufwendiger und er muss eventuell länger auf sein Fahrzeug warten. Der Käufer muss zur Übergabe auf jeden Fall ein Kurzzeit-Kennzeichen mitbringen. Diese Kennzeichen gelten maximal 5 Tage lang und kosten rund 20 Euro. Mit einem Kurzzeit-Kennzeichen kann der Käufer das Auto auch problemlos überführen und auf seinen Namen zulassen.